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Freitag, 8. November 2013

Abmahnung RAe Dr. Flotho & Linke - Silvana Geißler wegen Urheberrecht - pixelio

Wie bereits mehrfach berichtet treffen in letzter Zeit immer häufiger Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an Bilder, welche aus freien Bilddatenbanken verwendet werden bei uns ein.

Auch die Rechtsanwälte Dr. Flotho & Linke aus Grimma mahnen derzeit anscheinend verstärkt wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung ab. Die Abmahnung erinnert uns stark an Abmahnungen der Kanzlei PixelLaw, welche ebenfalls Urheberrechtsverletzungen aus Bildern von pixelio versenden.
Uns liegt z.B. eine Abmahnung der Kanzlei Dr. Flotho & Linke im Auftrag von Frau Silvana Geißler vor, in dem einem Webseitenbetreiber vorgeworfen wird, er habe Urheberrechte der Fotografin Geißler verletzt. Die Bilder bietet Frau Geißler bei pixelio.de kostenfrei zum Download und Nutzung auf Homepages an.

Gefordert wird neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ein Schadenersatz von 600.- € sowie Anwaltskosten aus einem Gegenstandswert von 6.000.- € (571,44 €). Die Abmahnung ist jedoch durchaus zweifelhaft.

Richtig ist, dass leider viele Nutzer übersehen, dass bei Bildern aus Bilddatenbanken die jeweiligen Lizenzbedingungen genau eingehalten werden müssen. So ist z.B. bei pixelio in den Lizenzvereinbarungen geregelt, dass der Urheber des Bildes sowie die Quelle am Bild bezeichnet sein müssen. Dies hat pixelio aufgrund der häufigen Abmahnungen (für die pixelio nicht verantwortlich ist) auch nochmals in einer eigenen Beispielseite näher erläutert.

Fraglich ist jedoch ob ein Unterlassungsanspruch bei Nichtnennung des Urhebers besteht, oder lediglich ein (geringer) Schadenersatz. Auch die geltend gemachten Anwaltskosten sind sowohl von der Höhe der Berechung als auch dem Grunde nach umstritten. Zudem stellt sich die berechtigte Frage, warum Fotografen Bilder kostenfrei zum Download anbieten, jedoch dann ganz erhebliche Lizenzgebühren geltend machen, wenn ihr Name nicht genannt wird. Meist wird als Berechnung die sog. MFM-Tabelle herangezogen und der Schadenersatz wegen der Urheberrechtsverletzung nochmals verdoppelt. Dieser 100% Aufschlag ist gerichtlich anerkannt, in den mir vorliegenden Fällen jedoch mehr als fraglich, da es sich bei den Bildern von pixelio grundsätzlich um kostenfreie Bild handelte. Der Fall einer Nichtnennung eines Urhebers (bei generellem Lizenzvertrag) ist nicht mit einer Rechtsverletzung bei der keinerlei Lizenzvertrag besteht (z.B. "klauen" aus anderen Webseiten) gleich zu setzen.

Wie auch bei anderen Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung empfehlen wir das Abmahnschreiben der Rechtsanwälte Dr. Flotho & Linke dringend erst zu nehmen und unbedingt (aber nicht hektisch und unüberlegt) zu reagieren. Wir erhalten diesbezüglich immer wieder die Frage ob es sich bei Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen um eine Abzocke oder Betrug handelt - es sei nochmals klargestellt, dass es sich bei den Schreiben der Kanzlei Dr. Flotho & Linke nach unserer Ansicht nicht um einen Betrug handelt. Über die Höhe eines Schadensersatzes und der geforderten Anwaltskosten kann man durchaus streiten. Wir raten zur anwaltlichen Überprüfung Angelegenheit insbesondere bezüglich der geltend gemachten Schadenersatz/Anwaltskosten und Überprüfung der geforderten Unterlassungserklärung.

Unterzeichnen Sie nicht ohne vorherige anwaltliche Prüfung die vorformulierte Unterlassungserklärung, auch wenn der Rechtsverstoß dem Grunde nach berechtigt ist. Oftmals ist die der Abmahnung beigelegte Unterlassungserklärung nachteilig formuliert und sollte angepasst werden. 

Zahlen Sie ohne vorherige anwaltliche Prüfung nicht die geltend gemachten Kosten (Rechtsanwaltsgebühren, Schadenersatzanspruch). In nahezu allen ähnlich gelagerten Fällen konnten wir bisher eine deutliche Reduzierung der geltend gemachten Forderung erreichen.


Wir bearbeiten in den letzten Jahren bundesweit zwischenzeitlich über 1.500 Fällen von Urheberrechtsverletzungen. Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie vollständig kostenlos und unverbindlich. Im Notfall können wir innerhalb kürzester Zeit reagieren. Sie erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter info@e-anwalt.de.

Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den einzelnen Kanzleien. Insbesondere sollten Sie auch nicht voreilig einen Anwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen - lassen Sie sich in ihrer Aufregung nicht voreilig überreden am Telefon eine Mandatszusage zu erteilen.

Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unseren Webseiten e-anwalt.de.

Wichtig!!! Wenn Sie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben versichern Sie sich vorher gewissenhaft, dass die beanstandeten Texte, Bilder, Graphiken oder andere urhebrechtlich geschützte Werke nicht mehr von Ihnen weiter verbreitet und veröffentlicht werden. Es würde ansonsten ein Verstoß gegen die Unterlassungserklärung vorliegen, welcher ganz erhebliche Schadenersatzansprüche nach sich ziehen kann!

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