Diese e-Mails enthalten einen Anhang, der höchtwahrscheinlich mit einem Virus/Trojaner verseucht ist! Es wird dringend davor gewarnt, den Anhang zu öffnen. Rechtsanwalt Dr. Rübenach aus Regensburg hat mit diesen e-Mails nicht zu tun.
RA Rübenach hat auf seiner Homepage veröffentlicht:
"ACHTUNG:
Im Augenblick scheinen im Internet "Abmahnungen" zu kursieren, die sich auf mich bzw. auf meinen Namen beziehen. Ich stelle klar, daß ich mit diesen "Abmahnungen" überhaupt nichts zu tun habe. Ich stelle dringend anheim, diesbezüglich keinerlei Zahlung zu leisten, weder an mich noch an Dritte, und auch keinesfalls den dort beigefügten Dateianhang zu öffnen, der offensichtlich Viren enthält.
Regensburg, den 8. Juli 2014
RA Dr. Rübenach"
Schon mehrfach haben Betrüger und Schadmailverbreiter im Internet bekannte Anwälte als angebliche Absender von e-Mails angegeben und die Angst der Nutzer vor Abmahnungen ausgenutzt.
Update: 16.07.2014: auch von der Kanzlei CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Schubertstr. 14, 60325 Frankfurt am Main sowie von den Rechtsanwälten Werdermann und von Rüden scheinen derzeit gefälschte Abmahn e-Mails mit gefährlichen Anhang im Netz zu kursieren.
Beispiel einer Fake-e-Mail angeblich vom CGM:
"Guten Tag,
Dies ist eine Abmahnung wegen Ihres Verstoßes gegen §19a UrhG am 06.07.2014. Das Musikalbum ‘Yes! - Jason Mraz ’ wurde von Ihrer IP 8.33.208.65 gegen 2:43:10 heruntergeladen. Dies verstößt gegen § 19a UrhG und muss zum verantwortlichen Amtsgericht gemeldet werden. Nur die schnellstmögliche Zahlung eins Bußgeldes von 159.58 Euro kann dies verhindern. Wir erwarten den Zahlungseingang innerhalb der nächsten 48 Stunden. Details finden Sie im angehängten Dokument
Hochachtungsvoll, Philipp Marquort "
Den Anhang auf keinen Fall öffnen !! - die e-Mail löschen.
Die Rechtsanwälte Werdermann und von Rüden schreiben auf Ihrer Internetseite:
"Wir versenden keine Abmahn-Mails
Wegen vermehrter Nachfragen erklären wir: Unsere Kanzlei versendet keine Abmahnungen per E-Mail insbesondere nicht wegen des Vorwurfs des Filesharings. Hierbei handelt es sich um schädliche Software. Der Name unserer Kanzlei wird hier zu schädlichen Zwecken missbraucht.
Sollten Sie eine solche E-Mail erhalten haben, bitten wir Sie darum, diese umgehend zu löschen.
Für weitere Informationen lesen Sie unsere Stellungnahme
Werdermann | von Rüden Rechtsanwälte"
Richtig ist, dass eine Abmahnung auch per e-Mail erfolgen kann. Uns sind einzelnen Fälle bekannt, in denen Rechtsanwälte e-Mail Abmahnungen versenden. In aller Regel erfolgt dies jedoch (wie beim Fax) nur zur schnelleren Kenntnisnahme - die Abmahnung wird in aller Regel auch noch per Post versandt. Bei Zweifeln raten wir nicht vorschnell Anhänge von e-Mails zu öffnen und schon beim geringsten Zweifel an der Echtheit des Absenders die e-Mail genau zu prüfen (Headerinfos - Absendeadresse, Telefonnummer, etc). Im Zweifel empfiehlt es sich beim Absender anzurufen. Anwälte sind (wie auch andere geschäftsmäßig Tätige) verpflichtet die kompletten Adressdaten und Telefon/Faxnummer in der e-Mail klar und eindeutig anzugeben. Fehlen diese Angaben und ist der e-Mail zugleich ein Anhang beigefügt, ist dies schon ein Hinweis, dass die e-Mail u.U. Schadsoftware enthalten kann.
Update 23.07.14: uns erreichen weitere gefälschte Spam "Abmahnmails" mit gefährlichen Anhängen so u.u. auch im Namen der Brodauf Rechtsanwälte, Winterstein Rechtsanwälte, Rasch, Lihl und RA Barnim Cnotka - RAin Alexandra Schreiner, Urmann und Collegen (U+C) - auch hier handelt es sich nach unserer Ansicht um Betrug - die Mails stammen nich von den angegebenen Anwälten.
Siehe auch verwandte Artikel:
- Vorsicht vor gefälschten Abmahnungen - Anwaltskanzlei Sasse und Partner - Betrug
- Vorsicht vor gefälschten Telekom e-Mails
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