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Freitag, 12. Dezember 2014

Abmahnung wegen Verwendung fremder Bilder auf eBay

Immer wieder liegen uns Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen bei eBay vor. So mahnt z.B. schon seit längerem Frau Kristin Liepelt aus Markt Schwaben als eBay Händlerin andere eBay Nutzer, welche unberechtigterweise ihre Produktbilder bei eigenen eBay Auktionen verwenden über die Rechtsanwälte Schlömer und Sperl aus Hamburg kostenpflichtig ab

Auch die Rechtsanwaltskanzlei Hamecher Thalmann Robertz aus Grevenbroich mahnt eBay Nutzer ab, welche fremde Fotos bei eigenen Auktionen verwenden.

Gefordert wird in allen Fällen eine Unterlassungserklärung, Übernahme von Anwaltskosten und - je nach Abmahnung und Kanzlei - ein Schadenersatz pro Bild von bis zu 300.- €.

Nochmals sei klargestellt, dass es sich bei diesen Abmahnungen nicht um einen Betrug handelt - jeder der fremde Bilder verwendet, ohne hierzu berechtigt zu sein, verstößt gegen die Rechte des Urhebers und kann sich schadenersatzpflichtig machen.
Jedes Bild (und sei es noch so banal) ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht einfach von jedermann verwendet werden.
Zur Vermeidung weiterer Verstöße kann der Urheber eine so genannte strafbewehrte Unterlassungserklärung fordern, d.h. der Abgemahnte verpflichtet sich zu einem Schadenersatz, sollte er erneut diesen Verstoß begehen.

Gerade bei der Abgabe einer Unterlassungserklärung können jedoch viele Fehler gemacht werden, welche (oft auch erst nach Jahren) sehr teuer werden können.So sind uns mehrere Fälle bekannt, in denen Abgemahnte (aus Versehen, oder schlichtweg weil sie die Folgen nicht bedacht haben) einen erneuten Verstoß begangen haben, obwohl sie eine Unterlassungserklärung abgegeben hatten. Problematisch hierbei war, dass diese Unterlassungserklärung mir einer festen Vertragsstrage (z.B. für jeden Verstop 5.000.- €) versehen war und diese nunmehr - teilweise mehrfach - geltend gemacht wird, so dass schnell eine Vertragsstrafe von 20.000.- € entstehen kann.

Ob und in welcher Höhe ein Schadenersatz bei einer erstmaligen Urheberrechtsverletzung fällig ist, ist hingegen eine Wertung des Einzelfalls. Bei Verwendung von fremden Bildern im Rahmen einer privaten eBay Auktion sind jedoch Schadenersatzforderungen von mehreren hundert Euro deutlich überzogen.

Wie auch bei anderen Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung empfehlen wir die Abmahnschreiben dingend erst zu nehmen und unbedingt (aber nicht hektisch und unüberlegt) zu reagieren. Über die Höhe eines Schadensersatzes kann man durchaus streiten. Wir raten zur anwaltlichen Überprüfung Angelegenheit insbesondere bezüglich der geltend gemachten Schadenersatz/Anwaltskosten und Erstellung der geforderten Unterlassungserklärung.
Ein Ignorieren der Abmahnung kann ein sehr teures Gerichtsverfahren nach sich ziehen, welches auch den geforderten Schadenersatz deutlich übersteigen kann!

Wir helfen seit Jahren bundesweit zwischenzeitlich in ca. 2000 Fällen von Urheberrechtsverletzungen schnell und unkompliziert. Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie vollständig kostenlos und unverbindlich. Im Notfall können wir innerhalb kürzester Zeit reagieren. Sie erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter info@e-anwalt.de.

Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den einzelnen Kanzleien. Insbesondere sollten Sie auch nicht voreilig einen Anwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen - lassen Sie sich in ihrer Aufregung nicht voreilig überreden am Telefon eine Mandatszusage zu erteilen.

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