Die Welle der Abmahnungen wegen fehender / fehlerhafter Pflichtangaben auf Webseiten geht weiter. Nach IT-Dienstleistungsfirmen, die massenhaft abgemahnt worden sind werden aktuell Apotheken wegen angeblich falschen Impressumsangaben zu hunderten abgemahnt.
Aktuell mahnt Rechtsanwalt Christoph Becker aus Leipzig im Namen der Brücken-Apotheke, Inhaber Hartmut Wagner, Schwäbisch Hall wegen angeblicher Wettbewerbsverletzungen (UWG) ab. Den Abgemahnten wird vorgeworfen, ihr Impressum auf den Webseiten ihrer Apotheke entspricht nicht den gestzlichen Anforderungen an eine Anbieterkennzeichnung nach § 5 TMG. So sollen, z.B. die Angaben zur Berufsordnung, Angabe der Kammer, etc fehlen.
Weiterhin sollen Angaben zur Berufshaftpflicht nach DL-InfoV fehlen - ob Abgaben zur Berufshaftpflicht überhaupt von Apotheken als Pflichtangaben auf einer Webseite gefordert sind darf bezweifelt werden - hier greift nach meiner Ansicht Art. 2 II lit. f EU-Dienstleistungsrichtlinie (2006/123/EG).
Seitens der abmahnenden Apotheke wird eine strafbewehrte
Unterlassungserklärung gefordert sowie Übernahme der Anwaltskosten aus
einem Gegenstandswert von 7.001.- bis 8.000.- somit 612,80 €, welche wir (auch wenn die Abmahnung berechtigt wäre) für zu hoch angesetzt halten.
In den uns vorliegenden Fällen scheint schon ein Wettbewerbsverhältnis sehr fraglich - vor allem, wenn kein regionaler enger Bezug besteht und kein Online-Shop betrieben wird.
Richtig ist, dass nach § 5 TMG eine Anbieterkennzeichnung (Impressum) leicht erkennbar (z.B. Link bezeichnet mit Impressum) unmittelbar ereichbar (maximal 2 Klicks) und ständig verfügbar (von allen Webseiten erreichbar und jederzeit) auf den Webseiten (und sozialen Medien) abgebracht werden muss.
Apotheken haben, wie andere Berufsgruppen über das normalerweise übliche Impressum auch weitere Pflichtangaben zu machen, so z.B. Angaben über die Berufshaftpflichtversicherung, insbesondere Name und Anschrift des Versicherers und den räumlichen Geltungsbereich, Angaben zu Ihrer Berufsbezeichnung und dem Land, in dem sie verliehen wurde, die Anschrift der Apothekerkammer, Aufsichtkammer und die berufsrechtlichen Regelungen sowie eines Links darauf. Weiterhin müssen die Umsatzsteueridentifikationsnummer (sofern vorhanden - nicht die Steuernummer) angegeben werden.
Wie auch bei anderen Abmahnungen wegen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht empfehlen
wir Abmahnschreiben der Rechtsanwaltskanzlei Richtig, Recht, Leipzig - Rechtsanwalt Christoph Becker dringend ernst zu
nehmen
und unbedingt (aber nicht hektisch und unüberlegt) zu reagieren.
Wir raten zur anwaltlichen Überprüfung der Angelegenheit, insbesondere
bezüglich
der geltend gemachten Schadenersatz/Anwaltskosten
und Erstellung der geforderten Unterlassungserklärung.
Ein
Ignorieren der Abmahnung kann ein sehr teures Gerichtsverfahren nach
sich ziehen.
Update: 08.11.2014: Offensichtlich sind zeitnah mehrere hundert bis tausend Abmahnungen ausgesprochen worden - der Verdacht eines Rechtsmißbrauchs erhärtet sich daher.
Wie in einer Meldung des Wort & Bild Verlags berichtet wird, sind alle in den von Hartmut Wagner e.K., Inhaber Brücken-Apotheke, ausgesprochenen Abmahnungen enthaltenen Fristen von seinem Rechtsanwalt Becker, Leipzig ausgesetzt worden. Weitere Gespräche zur Lösung der Situation laufen unter Einbindung der Verbände und anderer großer Beteiligter - wie dem Wort & Bild Verlag - an.
Wir empfehlen dennoch umgehend ein nach § 5 TMG ordnungsgemäßes Impressum auf allen Webseiten vorzuhalten, da ein Verstoß gegen die Anbieterkennzeichnungspflicht auch eine Ordnungswidrigleit darstellen kann, welche mit Bußgeld bis 50.000.- € geahndet werden kann (auch wenn uns kein derartiges Bußgeld bekannt ist - aber so lautet der Gesetzestext). Unabhängig davon drohen auch weitere Abmahnungen.
Wir helfen seit Jahren bundesweit zwischenzeitlich in ca. 2000 Fällen von Abmahnungen aller Art schnell und unkompliziert. Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie vollständig kostenlos und unverbindlich. Im Notfall können wir innerhalb kürzester Zeit reagieren. Sie
erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter
info@e-anwalt.de.
Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen
Anwalts. Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den
einzelnen Kanzleien. Insbesondere sollten Sie auch nicht voreilig einen
Anwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen - lassen Sie
sich in ihrer Aufregung nicht voreilig überreden am Telefon eine
Mandatszusage zu erteilen.
Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unserer Webseite e-anwalt.de.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen