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Mittwoch, 7. Februar 2018

Achtung Abmahngefahr - Link auf OS-Plattform


Seit 9. Januar 2016 gilt die sog. ODR-Verordnung und damit die Verpflichtung von Online-Händlern einen Link auf die von der EU-Kommission bereitgestellte OS-Plattform zur Streitbelegung auf ihrer Webseite vorzuhalten. Bei Problemen mit online gekauften Waren oder Dienstleistungen können Verbraucher über diese Plattform eine Beschwerde einreichen und von einer unabhängigen Streitbeilegungsstelle bearbeiten lassen.

Wer als Online-Händler oder Online-Dienstleister keinen anklickbaren Link auf die OS-Plattform auf seiner Webseite bereit stellt, riskiert eine teure Abmahnung wegen Verstoß gegen UWG.

Die EU-Kommission hatte als Link auf die OS-Plattform die URL http://ec.europa.eu/consumers/odr/ bekannt gegeben, den auch viele Webseitenbetreiber nutzen.

Wie wir heute feststellen mussten leitet jedoch dieser Link (in der http-Variante) seit kurzem nicht mehr auf die OS-Plattform um, sondern blendet statt dessen eine allgemeine Seite der Generaldirektion Justiz und Verbraucher der Europäischen Kommission ein!



Mit einer Verlinkung (in http) erfüllen Sie somit ihre Verpflichtung nach Art 14 ODR-Verordung (VERORDNUNG (EU) Nr. 524/2013, vom 21. Mai 2013, über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten) auf ordnungsgemäße Verlinkung auf die OS-Plattform nicht mehr! Auch in den AGB, in denen der Hinweis auf die OS-Plattform anzugeben ist, ist der Link damit unrichtig!

Es wird daher dringend angeraten Ihre Verlinkung auf die OS-Plattform auf Ihren Webseiten, sowie auch auf allen Shopseiten (Amazon, eBay, Dawanda, etc) und Ihren AGB zu überprüfen und den Link auf die OS-Plattform schnellstmöglich zu aktualisieren. Sofern Sie die https-Variante verwenden (d.h. den Link  https://ec.europa.eu/consumers/odr/) funktioniert die Weiterleitung auf die OS-Plattform (noch). Wir raten jedoch dazu besser den Link https://ec.europa.eu/odr als Hinweis und Link auf die Streitbeilegungsplattform zu verwenden.

Sollten Sie noch den alten Link (in http) verwenden, droht eine teure Abmahnung!

Uns ist vollkommen unverständlich, weshalb die EU, nachdem sie so massiv die Streitbelegungsplattform durchgesetzt hat und allen Online-Händlern eine Verpflichtung zum Hinweis und Verlinkung aufgegeben hat, den (http-)Link nicht automatisch weiter leitet, sondern Händler ohne Ankündigung in wettbewerbsrechtliche Schwierigkeiten bringt.
Ganz abgesehen davon, dass die OS-Plattform außer jeder Menge Bürokratie und Arbeitsaufwand nach unserer Ansicht mehr als bescheidene Ergebnisse liefert. In unserer Kanzlei ist kein einziger Fall bekannt, in dem ein Verbraucher die Streitbeilegungsplattform tatsächlich genutzt hat - hingegen haben wir sehr viele Fälle von Abmahnungen, da Händler die Verpflichtung zum Hinweis auf die Streitbeilegungsplattform nicht, oder nicht ordnungsgemäß erfüllt haben. Frei nach dem Motto: Außer Spesen nichts gewesen!

Überprüfen Sie daher dringend ob Ihr Link tatsächlich auf die Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) der EU weiter leitet und ändern Sie diesen gegebenenfalls umgehend! Ändern Sie auch den Link in Ihren AGB!

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