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Mittwoch, 19. Juni 2019

Zentraldienst der Polizei - Zentrale Bußgeldstelle kennt zuküftige Verstöße!

Ab jetzt beginnt ein neues Zeitalter!

Ich habe soeben (heute 19.06.2019 - 15:42 Uhr) von Herrn White eine e-Mail des "Zentraldienst der Polizei -Zentralen Bußgeldstelle" erhalten.

In der e-Mail weist mich die Polizei darauf hin, dass ich als Fahrer am 19.06.2019 (also heute) um 18:55 Uhr in Blankenfelde (d.h. in ca 3 Stunden und 13 Minuten) die zulässige Geschwindilkeit (mir ist schon ganz schwindelig) in Argonnenweg (60 Km/h) abzüglich Toleranz um 14 km/h überschreiten werde.

Wow! Ich bin fasziniert!

Wie geht das nur - woher hat die Polizei meine e-Mail Adresse und woher weiß Sie dass ich in 3 Stunden zu schnell fahren werden.
Und noch viel verwirrender? Was mache ich in Blankenfelde und wo zur Hölle ist der Argonnenweg?
Und was noch viel problematischer ist - laut Google Maps brauche ich von Regensburg nach Blankenfelde 4 Stunden und 32 Minuten (kein Wunder, dass ich so schnell fahre!).

Also ich muss dann jetzt los - sonst schaffe ich es nicht mehr rechtzeitig.

Die festgesetzte Geldbuße und Auslagen von insgesamt 128,50 € kann ich dann ja später bezahlen nur ja nicht auf dem Link "Einspruch einlegen" klicken. Wer weiß was dann noch alles für e-Mails kommen!

Vielleicht sollte ich ja auf "unsubscribe me from this list" drücken - aber dann kann mich die Polizei ja nicht mehr über meine zukünftigen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten warnen!?

In diesem Sinne - auf nach Blankenfelde.

P.S. an der Rechtsschreibung muss die "Zentralen Bußgeldstellen" noch arbeiten.
Auch ist die Überschreitung einer "Festgestelte Geschwindilkeit" (kommt vermutlich vom Wort "Schwindel") keine Straftat - aber wer fällt schon auf so einen Schwindel herein?

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