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Dienstag, 15. Mai 2012

Abmahnungen CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Die CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, vertreten durch den Geschäftsführer Rechtsanwalt Christoph Wilhelm, Schubertstr. 14, 60325 Frankfurt am Main vertritt seit neuestem die Firma DigiProtect Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien mbH.

Nach uns vorliegenden Schreiben ist das Mandat (zumindest für einige Abmahnungen, z..B. bezüglich Abmahnung Thomas Olbrich wegen Urheberrechtsverletzung von Autorenrechten) der ehemals abmahnenden Kanzlei Schalast und Partner erloschen. Das muntere Anwaltskanzleienwechseln bei Abmahnungen geht weiter - es stellt sich auch die Frage, ob es sich hier nicht um eine Auslagerung bei Schalast handelt, da der alleinige Geschäftsführer der CGM, Rechtsanwalt Wilhelm, früher bei Schalast und Partner tätig war.Die CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH soll im November 2011 vom alleinigen Gesellschafter Christoph Wilhelm gegründet worden sein.

Die Rechtssanwaltsgesellschaft CGM mahnt u.a. für Digiprotectz.B. den Musiktitel / Tonaufnahme "Kool Savas - Aura" wegen angeblicher Verletzung von Urheberrechten durch Zugänglichmachung (Upload) in Tauschbörsen (Peer-to-Peer-Netzwerken, Torrent) ab. Gefordert wird in diesem Fall neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung die Zahlung eines pauschalen Schadenersatzes von 550,- €, welcher sich bei Zahlung innerhalb von 8 Tagen nach Zugang des Schreibens auf 430.- € reduziert.

Wie auch in anderen Abmahnfällen empfehlen wir das Anwaltsschreiben der CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH dringend erst zu nehmen und unbedingt (aber nicht hektisch und unüberlegt) zu reagieren. Wir erhalten immer wieder Fragen, ob es sich bei den Abmahnungen von CGM um eine Abzocke oder Betrug handelt - es sei nochmals klargestellt, dass es sich bei den Schreiben nicht um einen Betrug handelt. (über die Höhe eines Schadensersatzes kann man durchaus streiten - ein Betrugsversuch liegt jedoch nicht vor). Wir raten zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, da diese eingeklagt werden kann und ein sehr teures Gerichtsverfahren mit mehreren tausend Euro möglicher Kosten nach sich ziehen kann. Von einem voreiligen Unterschreiben der dem Schreiben der Abmahnkanzlei als Anlage beiliegenden Unterlassungserklärung raten wir ab, da dies ein Schuldeingeständnis darstellen kann und die geforderten Erklärungen zu weit gehend sind.

Wir empfehlen Ihnen, für den Fall, dass Sie eine Abmahnung erhalten haben, einen spezialisierten Anwalt zur Klärung der Angelegenheit zu beauftragen. Wir helfen seit Jahren bundesweit zwischenzeitlich in über 1200 Fällen von Abmahnungen wegen Filesharing schnell und unkompliziert. Eine erste Einschätzung zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter info@e-anwalt.de.

Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den einzelnen Kanzleien. Unsere Kosten für die gesamte außergerichtliche Vertretung bei Abmahnungen wegen Verletzung von Urheberrechten durch Filesharing belaufen sich in der Regel zwischen 140,- € und 220,- € inkl. USt je nach Art des Falles und Höhe des geforderten Schadenersatzes. Unter Umständen erhalten Sie bei einem niedrigen Einkommen auch Beratungshilfe. Von selbstgestrickten Schreiben, Unterlassungserklärungen aus Foren, oder noch schlimmer, gar keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine oder die falsche Reaktion kann sehr teuer werden! Wir raten weiterhin dazu nicht beim Abmahnanwalt anrufen, um selber zu verhandeln. Dies führt häufig zu unbedachten Äußerungen die dann später auch gegen Sie verwendet werden können.

Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unseren Webseiten e-anwalt.de.
Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie vollständig kostenlos und unverbindlich. Im Notfall können wir innerhalb kürzester Zeit reagieren.

Freitag, 11. Mai 2012

Neue Abmahnung - Negele - all inclusive -

Nach den Philipinen (siehe Abmahnung Philizip) mahnen nun auch die Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller aus Augsburg für ausländische Rechteinhaber wegen Verletzung von Urheberrechten im Internet ab.

Die Anwaltskanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller mahnt derzeit im Auftrag der Firma OOO Bavaria Media Group,  Margolina d. 13, str 6, Stadt Jaroslawl, Russische Förderation wegen angeblicher Verbreitung und Urheberrechtsverletzung des Werks "All inclusive - ili vsyo vkyucheno" in Tauschbörsen (BitTorrent, Fileahring) ab. Weiterhin soll auch das Werk "Beremenniy" durch die Kanzlei abgemahnt werden.

Gefordert wird neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung die Zahlung eines pauchalen Schadenersatzes von 850,- €. Zu weiteren Abmahnungen von Negele siehe auch unsere Beiträge im Blog Stichwortsuche "Negele".

Wie auch bei anderen Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung empfehlen wir das Schreiben dringend erst zu nehmen und unbedingt (aber nicht hektisch und unüberlegt) zu reagieren. Wir raten zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, da diese eingeklagt werden kann und ein sehr teures Gerichtsverfahren nach sich ziehen kann. Von einem voreiligen Unterschreiben der der Abmahnung beiligenden Unterlassungserklärung  raten wir ab, da diese ein Schuldeingeständnis darstellen kann.

Wir empfehlen Ihnen, für den Fall, dass Sie eine Abmahnung wegen Verletzung von Urheberrechten erhalten haben, einen spezialisierten Anwalt zur Klärung der Angelegenheit zu beauftragen. Wir helfen seit Jahren bundesweit zwischenzeitlich in weit über 1.000 Fällen von Abmahnungen wegen Fileharing schnell und unkompliziert. Eine erste Einschätzung zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter info@e-anwalt.de.

Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den einzelnen Kanzleien. Insbesondere sollten Sie auch nicht voreilig einen Anwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen - lassen Sie sich in ihrer Aufregung nicht voreilig überreden am Telefon eine Mandatszusage zu erteilen.
Unsere Kosten für die gesamte außergerichtliche Vertretung bei Abmahnungen wegen Verletzung von Urheberrechten durch Filesharing belaufen sich je nach Art des Falles und Höhe des geforderten Schadenersatzes in der Regel zwischen 150,- € und 220,- € inkl. USt - die genaue Höhe teilen wir Ihnen selbstverständlich vor Mandatserteilung mit.
Unter Umständen erhalten Sie bei einem niedrigen Einkommen auch Beratungshilfe. Von selbstgestrickten Schreiben, Unterlassungserklärungen aus Foren, oder noch schlimmer, gar keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine oder die falsche Reaktion kann sehr teuer werden!

Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unseren Webseiten e-anwalt.de.
Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie vollständig kostenlos und unverbindlich. Im Notfall können wir innerhalb kürzester Zeit reagieren.

Freitag, 4. Mai 2012

Abmahnung Lutz Schroeder - Philyzip

Die Welle der Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing  - Peer-to-peer Netzwerke wird immer internationaler.
Rechtsanwalt Lutz Schroeder aus Kiel mahnt derzeit im Auftrag der Firma Phily Media - Inhaber Mark Kenneth Quilino mit Sitz auf den schönen Philipinen wegen angeblicher Verletzung von Urheberrechten an der Software "Philyzip" (auch Phily Zip oder philyzip genannt) ab.

Gefordert wird neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung die Zahlung eines pauschalen Schadenersatzes von 450.- €.

Wie auch in anderen Abmahnfällen empfehlen wir das Anwaltsschreiben dringend erst zu nehmen und unbedingt (aber nicht hektisch und unüberlegt) zu reagieren. Wir raten zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, da diese eingeklagt werden kann und ein sehr teures Gerichtsverfahren nach sich ziehen kann. Von einem voreiligen Unterschreiben der der Abmahnung beiligenden Unterlassungserklärung  raten wir ab, da diese ein Schuldeingeständnis darstellen kann.

Wir empfehlen Ihnen, für den Fall, dass Sie eine Abmahnung wegen Verletzung von Urheberrechten erhalten haben, einen spezialisierten Anwalt zur Klärung der Angelegenheit zu beauftragen. Wir helfen seit Jahren bundesweit zwischenzeitlich in weit über 1.000 Fällen von Abmahnungen wegen Fileharing schnell und unkompliziert. Eine erste Einschätzung zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter info@e-anwalt.de.

Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den einzelnen Kanzleien. Insbesondere sollten Sie auch nicht voreilig einen Anwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen - lassen Sie sich in ihrer Aufregung nicht voreilig überreden am Telefon eine Mandatszusage zu erteilen.
Unsere Kosten für die gesamte außergerichtliche Vertretung bei Abmahnungen wegen Verletzung von Urheberrechten durch Filesharing belaufen sich in der Regel zwischen 140,- € und 210,- € inkl. USt je nach Art des Falles und Höhe des geforderten Schadenersatzes - die genaue Höhe teilen wir Ihnen vor Mandatserteilung mit. Unter Umständen erhalten Sie bei einem niedrigen Einkommen auch Beratungshilfe. Von selbstgestrickten Schreiben, Unterlassungserklärungen aus Foren, oder noch schlimmer, gar keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine oder die falsche Reaktion kann sehr teuer werden!

Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unseren Webseiten e-anwalt.de.
Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie vollständig kostenlos und unverbindlich. Im Notfall können wir innerhalb kürzester Zeit reagieren.

Donnerstag, 12. April 2012

Abmahnung U+C - MFA + Filmdistribution e.K.

Die für (hauptsächlich wegen Urheberrechtsabmahnung bei Pornofilmen) bekannte Regensburger Anwaltskanzlei U+C Rechtsanwälte mahnt derzeit im Auftrag der Firma MFA + Filmdistribution e.K., ebenfalls aus Regensburg u.a. wegen Verbreitung des Filmwerkes "Ronal der Barbar" in Tauschbörsen (Filesharingnetzwerken) ab. MFA+ Filmdistribution wurde 1981 von Christian Meinke als „endfilm“ gegründet und verleiht seitdem internationale Filme an Kinos.

Gefordert wird von der Anwaltskanzlei U+C aus der angeblich begangenen Urheberrechtsverletzung neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ein pauschaler Schadenersatz von 650,00 €. Als Gegenstandswert setzt U+C für die Urheberrechtsverletzung des Films, der am 22.12.11 Kinostart hatte, einen Betrag von 25.000.- € an. Die Fristen sind wie üblich sehr kurz gehalten.

Wie auch in anderen Abmahnfällen empfehlen wir das Anwaltsschreiben von U+C dringend erst zu nehmen und unbedingt (aber nicht hektisch und unüberlegt) zu reagieren. Wir raten zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, da diese eingeklagt werden kann und ein sehr teures Gerichtsverfahren nach sich ziehen kann. Von einem voreiligen Unterschreiben der der Abmahnung beiligenden Unterlassungserklärung von U+C raten wir ab, da diese ein Schuldeingeständnis darstellen kann.

Wir empfehlen Ihnen, für den Fall, dass Sie eine Abmahnung erhalten haben, einen spezialisierten Anwalt zur Klärung der Angelegenheit zu beauftragen. Wir helfen seit Jahren bundesweit zwischenzeitlich in über 1000 Fällen von Abmahnungen wegen Fileharing schnell und unkompliziert. Eine erste Einschätzung zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter info@e-anwalt.de.

Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den einzelnen Kanzleien. Unsere Kosten für die gesamte außergerichtliche Vertretung bei Abmahnungen wegen Verletzung von Urheberrechten durch Filesharing belaufen sich in der Regel zwischen 140,- € und 210,- € inkl. USt je nach Art des Falles und Höhe des geforderten Schadenersatzes. Unter Umständen erhalten Sie bei einem niedrigen Einkommen auch Beratungshilfe. Von selbstgestrickten Schreiben, Unterlassungserklärungen aus Foren, oder noch schlimmer, gar keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine oder die falsche Reaktion kann sehr teuer werden! Wir raten weiterhin dazu nicht beim Abmahnanwalt anrufen, um selber zu verhandeln. Dies führt häufig zu unbedachten Äußerungen die dann später auch gegen Sie verwendet werden können.

Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unseren Webseiten.
Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie völlig kostenlos und unverbindlich. Im Notfall können wir innerhalb kürzester Zeit reagieren.