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Freitag, 22. Mai 2015

100.- € Schadersatz wegen Urheberrechtsverletzung für einen Pornofilm - Klage - Urteil AG Regensburg

In einem von uns vertretenen Fall einer Klage wegen Schadenersatz aus Urheberrechtsverletzung in Tauschbörsen (Filesharing) hat das Amtsgericht Regensburg in einem sehr ausführlichen Urteil den Schadenersatz und die Anwaltskosten der Abmahnung der Anwaltskanzlei Negele, Zimmel Greuter Beller (Augsburg) deutlich reduziert.

Das Amtsgericht Regensburg hat mit Urteil vom 30.01.2015, AZ 3 C 2093/14 unter Verweis auf bereits ergangene Urteile anderer Gerichte für einen Pornofilm der Firma DBM Videovertrieb GmbH, Wesel - Hausfrauen Privat Report - Hausfrauen ficken einfach besser" den Schadenersatz auf 100.- € reduziert.

Weiterhin wurden mit dem Urteil die vorgerichtlichen Anwaltskosten der Abmahnung der Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller auf 130,50 € aus einem Gegenstandswert von 1.200.- € gekürzt. Eingeklagt waren 500.- € Schadenersatz sowie 651,80 € Anwaltskosten der Abmahnung aus einem Gegenstandswert von 10.000.- € - Gesamtstreitwert 1.151,80 € .

Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig - die Berufung von dem LG Nürnberg läuft derzeit.

Wir helfen seit Jahren bundesweit zwischenzeitlich in ca. 2000 Fällen von Urheberrechtsverletzungen schnell und unkompliziert. Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie vollständig kostenlos und unverbindlich. Im Notfall können wir innerhalb kürzester Zeit reagieren. Sie erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter info@e-anwalt.de.

Das Urteil des Amtsgerichts Regensburg vom 30.01.2015 - AZ 3 C 2093/14 können Sie hier als PDF abrufen.
 


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